Kann eine englische LTD in Deutschland tätig werden?

Ja, eine englische Limited (Ltd.) kann in Deutschland tätig werden, jedoch gibt es seit dem Brexit einige zusätzliche rechtliche und praktische Herausforderungen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind:

  1. Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft: Ähnlich wie bei einer amerikanischen LLC kann eine englische Ltd. entweder eine Zweigniederlassung in Deutschland eröffnen oder eine Tochtergesellschaft in Form einer deutschen GmbH gründen. Eine Zweigniederlassung ist keine eigene juristische Person, sondern eine unselbständige Einheit der Ltd. Eine Tochtergesellschaft hingegen ist eine eigenständige juristische Person.
  2. Handelsregistereintragung: Eine Zweigniederlassung einer englischen Ltd. muss im deutschen Handelsregister eingetragen werden. Dies erfordert die Vorlage verschiedener Dokumente, einschließlich der Gründungsdokumente der Ltd., die in beglaubigter und oft auch in übersetzter Form vorgelegt werden müssen.
  3. Geschäftsführung und Vertretung: Die Ltd. muss sicherstellen, dass die Personen, die in Deutschland für sie tätig sind, über die notwendigen Vertretungsbefugnisse verfügen. Dies kann die Benennung eines Geschäftsführers für die Zweigniederlassung umfassen.
  4. Steuerliche Aspekte: Eine in Deutschland tätige Ltd. unterliegt den deutschen Steuerregelungen. Dies umfasst die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Es ist ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen, um die steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  5. Arbeitsrecht und Sozialversicherung: Mitarbeiter der Ltd., die in Deutschland tätig sind, unterliegen den deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften. Dies umfasst die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts sowie die Registrierung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
  6. Branchenspezifische Vorschriften: Je nach Tätigkeitsbereich der Ltd. können weitere branchenspezifische Genehmigungen und Vorschriften zu beachten sein.
  7. Rechtliche Änderungen nach dem Brexit: Seit dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich nicht mehr als EU-Mitgliedstaat, was Auswirkungen auf die rechtliche Stellung englischer Gesellschaften in Deutschland hat. Eine englische Ltd. wird in Deutschland nicht mehr automatisch als EU-Gesellschaft anerkannt, was zu zusätzlichen rechtlichen Herausforderungen führen kann. Es ist daher besonders wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Auswirkungen des Brexits auf die Geschäftstätigkeit in Deutschland zu verstehen.
  8. Rechtliche Beratung: Angesichts der komplexen rechtlichen Situation nach dem Brexit ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, der sich mit dem deutschen und britischen Recht auskennt, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Ltd. rechtssicher in Deutschland tätig werden kann.

Zusammenfassend kann eine englische Ltd. in Deutschland tätig werden, muss jedoch verschiedene rechtliche, steuerliche und administrative Anforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Änderungen durch den Brexit.

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